Wir arbeiten mit staatlich geprüften Kranken/ bzw. Altenpflegerinnen/ern. Mindestqualifikation ist staatlich geprüfte Kranken/Altenpflegehelferin/er.
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkassen und wird vom Hausarzt verordnet. (Formularantrag Verordnung häuslicher Krankenpflege) Üblicherweise umfasst die häusliche Krankenpflege Leistungen, die vom Arzt per Verordnung zur Durchführung an die ambulanten Pflegedienste abgegeben werden.
(Kleiner Auszug aus unserem Leistungskatalog)
Injektionen, Blutzuckerkontrolle, Blutdruckkontrolle, Kompressionsverbände, Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen, Wundverbände anlegen, Medikamentengabe (Tabletten, Augentropfen, medizinische Einreibungen, Inhalationen...)
(Für weitere Informationen siehe im Internet: (
Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 Absatz 7 SGB V))
Ja seit dem Jahr 1994 gibt es die eigenständig finanzierte Leistung aus der Pflegeversicherung (SGB XI). Seit Beginn werden darin von der Pflegestufe 0 bis 4 verschiedene Sach- bzw. Geldleistungen für die Versicherten zur Verfügung gestellt.
Sie nehmen Kontakt zu Ihrer Pflegeversicherung auf und geben dort die entsprechende Krankenversicherungsnummer an. Weitere Angaben sind Name und Geburtsdatum der/des Versicherten. Sie lassen sich mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in verbinden und bitten darum, einen Antrag auf eine Pflegeeinstufung zugesendet zu bekommen.
Sie bekommen innerhalb von 4 – 5 Wochen nach Antrag auf Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einen Termin genannt, an dem eine Überprüfung durch eine Pflegefachkraft des MDK stattfindet.
Die Überprüfung findet bei Ihnen zuhause statt. Es gibt eine ca. 45 min dauernde Befragung über Beschwerden und Diagnosen, Medikamente, das Wohnumfeld, vorhandene Hilfsmittel. Weiterhin wird die Körperliche Mobilität bzw. Einschränkungen der Beweglichkeit beurteilt. Der genaue Prüfungsverlauf kann im Internet unter dem Schlagwort: (
Formulargutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit) eingesehen werden.
Wenn Sie häusliche Krankenpflege benötigen, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an Ihren behandelnden Arzt. Er wird Ihnen eine Verordnung über die erforderlichen Maßnahmen ausstellen. Wir helfen Ihnen unbürokratisch bei der Antragstellung. Wir bieten Ihnen vorab unsere Hilfe an und rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.